Betrieb des Wasserbettes

Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise für den erfolgreichen Einsatz unserer Wasserbetten. Wir möchten Sie bitten, diese sorgfältig durchzulesen und bei Ihrer Veranstaltung umzusetzen – diese Hinweise sind Teil der Entleihbedingungen zwischen dem Entleiher und Mobilspiel e.V.


Aufstellort

  • Als Aufstellort für Wasserbetten kommen ausschließlich Rasenflächen mit natürlichem Untergrund in Frage: Das zur Füllung verwendete Wasser gelangt so auf natürliche Weise wieder in das Erdreich und dient der Grundwasserspeisung.
  • Es muß sichergestellt sein, daß sich unter dem Aufstellort keine Bauten wie Tiefgaragen oder dergleichen befinden, da diese sonst beim Ablassen des Wasser überschwemmt werden könnten.
  • Es muß genügend Platz für das Spielgerät vorhanden sein – das direkte Umfeld sollte frei von festen Elementen, Gebäudeteilen oder dergleichen sein da sonst erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
  • Sollte der Aufstellort eine öffentlich zugängliche Wiese sein, so ist der Veranstalter verpflichtet, diese kurz vor der vereinbarten Anlieferung auf Verunreinigungen wie Hundekot, Essensreste, Glasscherben o.ä. zu prüfen und diese vor Anlieferung des Spielgerätes zu beseitigen.

Aufbau

  • Der Aufbau erfolgt unter Mitwirkung und Anweisung der Mobilspiel-Mitarbeiter. Für den Aufbau werden 3-4 Helfer für ca. 15 Minuten benötigt.

Befüllen

  • Für das Befüllen des Wasserbettes wird ein Feuerwehr-Hydrant in nicht mehr als 50m Entfernung benötigt. Der Veranstalter soll sich vorab über Entfernung und Standort des nächstgelegenen Hydranten informieren. Sollte die Strecke zwischen Hydrant und Aufstellort eine Straße kreuzen, so ist dies bei der Bestellung unbedingt zu vermerken.
  • Das Befüllen selbst wird ausschließlich von MobilSpiel-Mitarbeitern vorgenommen.
Hydranten-Schild
Hydranten-Schild

Hydranten-Schilder

Der Standort von Hydranten wird durch die geläufigen, 25 × 20cm großen Schilder mit rotem Rand ausgewiesen. Diese Schilder befinden sich an Hauswänden oder sind an eigenen Pfosten angebracht. Hinter dem “H” für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild angegeben. (Beispiel: Das rechts abgebildete Schild sagt aus, daß der Hydrant 3.5m vor, und 4.5m rechts vom Hinweisschild zu finden ist)


Spielbetrieb

Aufsicht

  • Der Betrieb der Spielgeräte darf grundsätzlich nur unter Aufsicht geschehen.
  • Der Veranstalter/Entleiher hat vorab eine oder mehrere Personen für diese Aufgabe auszuwählen. I.d.R. führt ein spontanes “Verdonnern” am Veranstaltungstag zu Verstimmungen und zu Nichteinhaltung sicherheitsrelevanter Regeln.
  • Der Veranstalter/Entleiher hat sich vorab mit den hier aufgelisteten Hinweisen vertraut zu machen und dafür Sorge zu tragen, daß diese auch den Aufsichtspersonen vor Ort bekannt sind.

Die “Kleiderordnung”

  • Keine Schuhe
  • Keine Brillen
  • Kein Schmuck
  • allgemein keine Accessoires oder Kleidungsstücke die zu Verletzungen führen könnten

Trennung nach Altersklassen

  • Sollten Kinder sehr unterschiedlicher Altersklassen spielen wollen, kann es nötig werden den Spielbetrieb getrennt nach Alter aufzuteilen. Ohne Trennung besteht sonst bei ausgelassenem Toben ein erhöhtes Verletzungsrisiko für kleine Kinder.

Abbau des Wasserbettes

Entleerung

  • Zeitaufwand je nach Gelände und Füllungsgrad 20-30 Minuten.
  • Die Entleerung wird üblicherweise vom Veranstalter selbst eingeleitet, er wird bei Anlieferung in das genau Prozedere eingewiesen.

Abbau

  • Der Abbau erfolgt unter Mitwirkung und Anweisung der Mobilspiel Mitarbeiter. Es werden 5-6 Helfer für ca. 25 Minuten benötigt.

Kein Abbau durch den Veranstalter

Der Abbau soll nicht durch den Veranstalter selbst versucht werden! Ein erfolgreiches Vorgehen erfordert einige Erfahrung, Selbstversuche enden i.d.R. damit, daß der Abbau komplett von vorne wiederholt werden muß, weil zuviel Wasser im Wasserbett verblieben ist oder die erforderlichen Packmaße nicht erreicht werden.

(Sollte der Veranstalter langjährige Erfahrung mit Wasserbetten und deren Abbau haben, kann in begründeten Ausnahmefällen ein autonomer Abbau mit den Mobilspiel-Mitarbeitern vereinbart werden.)