Betrieb aufblasbarer Großspielgeräte
Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise für den erfolgreichen Einsatz unserer Großspielgeräte. Wir möchten Sie bitten diese sorgfältig durchzulesen und bei Ihrer Veranstaltung umzusetzen – diese Hinweise sind Teil der Entleihbedingungen zwischen dem Entleiher und MobilSpiel e.V.
Aufstellort
- Der Aufstellort muß für das Spielgerät geeigent sein. Der Untergrund sollte nicht hart sein, i.d.R. ist eine Wiese ideal. Auf Hartplätzen wird nur in Ausnahmefällen aufgestellt, dies ist vorab bei der Bestellung zu klären.
- Es muß genügend Platz für das Spielgerät vorhanden sein – auch in die Höhe. Sollten Bäume oder Bauten nah am geplanten Aufstellplatz stehen und den Platz überragen muß abgeklärt werden ob die lichte Höhe für Aufbauten wie Türme o.ä. ausreichend ist.
- Sollte der Aufstellort eine öffentliche Wiese sein, so ist der Veranstalter verpflichtet diese kurz vor der vereinbarten Anlieferung auf Verunreinigungen wie Hundekot, Essensreste, Glasscherben o.ä. zu prüfen und diese vor Anlieferung des Spielgerätes zu beseitigen.
Aufsicht
- Der Betrieb der Spielgeräte darf grundsätzlich nur unter Aufsicht geschehen.
- Der Veranstalter/Entleiher hat vorab eine oder mehrere Personen für diese Aufgabe auszuwählen. I.d.R. führt ein spontanes “Verdonnern” am Veranstaltungstag zu Verstimmungen und zu Nichteinhaltung sicherheitsrelevanter Regeln.
- Der Veranstalter/Entleiher hat sich vorab mit den hier aufgelisteten Hinweisen vertraut zu machen und dafür Sorge zu tragen, daß diese auch den Aufsichtspersonen vor Ort bekannt sind.
Sonderfall: Hupfkissen
Das Hupfkissen unterscheidet sich von den Hupfburgen dadurch, daß es einerseits keine Außenwände hat, und darüberhinaus die Spielfläche relativ hoch über dem Boden liegt (ca. 1.2m). Aus diesem Grund sollten kleinere Kinder nur bei entsprechend “fallnaher” Aufsichtsmöglichkeit auf das Hupfkissen gelassen werden. I.d.R wird dies von den Eltern selbst beachtet, im Zweifelsfall sollte die Aufsichtsperson entprechende Weisungen erteilen, oder zu kleine Kinder nicht auf das Hupfkissen lassen.
Die “Kleiderordnung”
- Keine Schuhe
- Keine Brillen
- Kein Schmuck
- allgemein keine Accessoires oder Kleidungsstücke die zu Verletzungen führen könnten
Beispiel einer Trennung nach Altersklassen
Trennung nach Altersklassen
Wenn Kinder sehr unterschiedlicher Altersklassen spielen möchten, kann es nötig sein, diese nur zu bestimmten Zeiten auf das Spielgerät zu lassen. Wenn beispielsweise eine Gruppe 13- bis 15-jähriger auf dem Spielgerät tobt, besteht für deutlich jüngere Kinder oder Kleinkinder ein Verletzungsrisiko.
Gebläse & Kabeltrommeln
Um Stromausfälle, Ausfälle oder Beschädigung der Gebläse zu vermeiden sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Gebläse der aufblasbaren Großspielgeräte haben eine Leistungsaufnahme von ca. 1500W. Dies Entspricht der Leistung eines größeren Föns. Der Stromanschluß sollte entsprechend dimensioniert sein und diese Leistung über Stunden liefern können.
- Die Gebläse sind durch geeigente Mittel vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Bewährt hat sich der Einsatz eines einfachen Biertisches der für Schatten sorgt. Grundsätzlich sollte der Sonnenschutz so gewählt sein das er nicht vom Einlaß des Gebläses angesaugt werden kann.
- Die Zuleitungsschläuche zwischen Spielgerät und Gebläse dürfen nicht gestreckt sein, da sonst durch die starken Bewegungen des Spielgerätes der Schlauch vom Gebläse gerissen wird und evtl. auch das Gebläse selbst beschädigt wird. Das Gebläse wird von unseren Mitarbeitern mit genügend Spiel aufgestellt – dieses Spiel muß während des Betriebs fortbestehen. Der Veranstalter sollte sicherstellen das keine Besucher in gutgemeinter Eigeninitiative das Gebläse verschieben um die Zuleitung zu strecken.
- Kabeltrommeln dürfen nur komplett abgerollt verwendet werden: teilabgerollt können sie überhitzen und so einen Stromausfall verursachen. Kabeltrommeln ohne Thermosicherung können darüberhinaus dauerhaft beschädigt werden.
- Sämtliche stromführende Technik ist vor Nässe zu schützen.
Verhalten bei Stromausfall
Die meisten Großspielgeräte werden durch ein permanent laufendes Gebläse aufgerichtet und halten ihre Form durch den aufgebauten Druck. Wenn der Strom ausfällt oder das Gebläse seinen Dienst versagt fallen die Spielgeräte meist recht schnell in sich zusammen. Dies ist per se nicht gefährlich, aber es kann dabei vorkommen das Kinder von dem Planenmaterial der herabsinkenden Seitenwände o.ä. begraben werden und dann leicht in Panik geraten. Aus diesem Grund ist das Spielgerät von der Aufsichtsperson im Falle eines Versagens sofort zu räumen. Die Aufsichtsperson hat insbesondere dafür Sorge zu tragen das kleine Kinder Hilfestellung beim Verlassen des Spielgerätes erhalten bzw. hat Kindern, die offensichtlich Angst haben oder gar in Panik geraten sind, gezielt vom Spielgerät zu helfen.
Maßnahmen bei Regen
Sollte während der Veranstaltung Regen einsetzen sind je nach Stärke und absehbarer Dauer folgende Maßnahmen zu ergreifen:
leichter, kurzer Nieselregen: Das Spielgerät ist zu räumen wenn erkennbar ist das sich die Rutschigkeit so weit erhöht hat, daß Verletzungsgefahr für die Kinder besteht. Gebläse und Kabletrommeln sind gegen Nässe zu schützen. Das Spielgerät kann weiter aufgeblasen bleiben. Sollte der Regen aber nicht ganz eindeutig leicht und vorübergehend sein gilt folgendes Prozedere:
Regen: Das Spielgerät ist umgehend zu räumen. Gebläse ausschalten, vom Spielgerät trennen und regensicher unterstellen. Auslaßöffnungen des Spielgerätes (teils verschnürte “Rüssel”, teils Reißverschlüße unter Klettverschluß-Klappen) öffnen damit das Spielgerät möglichst schnell zusammenfällt. Sobald der Großteil der Luft entwichen ist das Spielgerät vor Nässe schützen indem es mitsamt seiner Unterlegplane einmal “halbiert” zusammengefalltet wird: Unterlegplane entlang einer Seite aufnehmen und incl. dem darauf liegenden Spielgerät zur gegenüberliegenden Seite und noch einen Fuß weit derüber hinweg ziehen, so daß diese Hälfte der Plane den Rest bedeckt.
Sollte der Regen verläßlich aufgehört haben kann auch das Spielgerät wieder aufgestellt werden. Der erhöhten Rutschigkeit bis zum Abtrockenen sollte durch entsprechende Weisungen der Aufsichtsperson rechnung getragen werden.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch der Spielgeräte
Die Spielgeräte sind gemäß ihrer Konzeption zu nutzen. Dies dient der Sicherheit der Kinder und soll auch sicherstellen, daß die Spielgeräte nicht beschädigt oder unnötig belastet werden:
Die Außenwände der Hupfburgen dürfen keinesfalls bestiegen werden. Es besteht sonst das Risiko das ein Kind nach außen fällt und sich verletzt. Darüberhinaus wird die Hupfburg über kurz oder lang beschädigt, da die Außenwände und deren Verankerung nicht dafür konzipiert sind (Verbindung der Seitenwände reißt aus).
Gebläse sind vor Nässe und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, Kabeltrommeln nur komplett ausgerollt zu verwenden – siehe Abschnitt “Gebläse & Kabeltrommeln”.
Mutwillige Beschädigung unterbinden Die mit Luft bzw. Wasser (Wasserbetten) gefüllten Spielgeräte haben für manche Jugendliche eine magische “was passiert wenn ich das aufschlitze” Anziehungskraft. I.d.R. sind solche mutwilligen Beschädigungsversuche durch entsprechende Wachsamkeit der Aufsicht leicht zu unterbinden.
